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Papamonat
An dieser Stelle finden Sie eine nützliche Vorlage für die Vorankündigung über die geplante Inanspruchnahme eines Papamonats.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 1054909 -
Papamonat
Beabsichtigt der Dienstnehmer eine Freistellung in Anspruch zu nehmen, hat er spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin seinem Dienstgeber unter Bekanntgabe des Geburtstermins den voraussichtlichen Beginn der Freistellung anzukündigen.Elisabeth David - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1046627 -
Private Dienstverhinderungen
Der Arbeitnehmer behält den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert wird.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1051015 -
Urlaubsanspruch nach Anrechnung von Vordienstzeiten (erhöhter Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen)
Mit diesem Musterschreiben kann ein Dienstnehmer vom nach Anrechnung von Vordienstzeiten erhöhten Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen informiert werden.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970429 -
Dienstverhinderung wegen Krankheit oder Unglücksfall
Ist der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Unglücksfall nach Antritt des Dienstverhältnisses an der Leistung seiner Dienste verhindert, so behält er gem § 8 Abs 1 AngG und § 2 Abs 1 EFZG für eine bestimmte Dauer seinen Entgeltanspruch.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1051017 -
Unbezahlter Urlaub über einem Monat
Mustervereinbarung über einen unbezahlten Urlaub von mehr als einem Monat mit ausführlichen Anmerkungen. Der unbezahlte Urlaub wird arbeitsrechtlich auch gerne als „freiwillige Karenz“ bezeichnet.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 763581 -
Urlaubsentgelt
Unter Urlaubsentgelt versteht man jenes Entgelt, auf das ein Arbeitnehmer während des Urlaubskonsums weiter Anspruch hat, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257887 -
Anrechnung von Vordienstzeiten
Für die Berechnung der Höhe des zustehenden Urlaubes von Arbeitnehmern sind Vordienstzeiten bei früheren Arbeitgebern, Schulzeiten oder Hochschulzeiten für die Höhe des Urlaubsausmaßes anzurechnen.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253025 -
Krankenstandsbestätigung – Aufforderung zur Übersendung
Aufforderungsmuster des Dienstgebers, eine Krankenstandsmeldung unverzüglich vorzulegen. Mit zusätzlichen Anmerkungen und Beispielen zur Entgeltfortzahlung während des Krankenstandes, Anspruchsdauer, Entgelthöhe und Höchstentgeltdauer.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 796281 -
Krankmeldung und Krankenstandsbestätigung
Theoretisch darf der Arbeitgeber die Krankenstandsbestätigung schon ab dem ersten Tag des Fernbleibens von der Arbeit vom Arbeitnehmer einfordern. In der Praxis ist jedoch eine Frist von drei Tagen zur Erbringung einer ärztlichen Bestätigung üblich.Angelika Groicher - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248500 -
Karenzurlaub – Anspruch, Beginn und Dauer
Die Karenz beginnt im Anschluss an die Schutzfrist (Beschäftigungsverbot) nach der Geburt des Kindes oder im Anschluss an den Karenzteil des Partners und dauert höchstens bis zum zweiten Geburtstag des Kindes.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258336 -
Urlaubsanspruch und Ausmaß
Für den Beginn des Arbeitsjahres bzw Urlaubsjahres ist grundsätzlich der Tag des Eintrittes des Arbeitnehmers maßgeblich. Während dieses Urlaubsjahres gebührt dem Arbeitnehmer der Jahresurlaubsanspruch.Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252942