© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach entlassungsgrund lieferte 1 Ergebnis.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (156) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (156) anzeigen-
Thema
- (2) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (2)
- (3) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (3)
- (6) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (6)
- (10) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (10)
- (3) Arbeitszeit Arbeitszeit (3)
- (2) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (2)
- (4) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (4)
- (2) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (2)
- (1) Telearbeit Telearbeit (1)
- (40) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (40)
- (1) Mustervorlagen Mustervorlagen (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Urlaub x
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Urlaubsanspruch und Ausmaß
Definition
Urlaub gem § 2 UrlG ist Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht für eine (durch Gesetz, kollektivrechtliche Norm oder Einzelarbeitsvertrag) bestimmte Zeit bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts (8 ObS 2/18d). Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers.
Hinweis:
Die Bezahlung von Urlaubsentgelt nach dem Ausfallsprinzip ist ein untrennbares Wesenselement des Urlaubsanspruchs. Die Möglichkeit, arbeitsfreie Tage nach eigenem Wunsch, aber ohne Weiterzahlung des Entgelts in Anspruch zu nehmen, wie sie auch freien Dienstnehmern typischerweise offensteht, erfüllt den gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht (OGH 8 ObA 62/18b). So ist zB das Fernbleiben eines Arbeitnehmers von seinem Arbeitsplatz ohne Bezahlung keine Konsumation des Urlaubs im Sinne des UrlG (vgl OGH 8 ObA 40/20w).