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Dokument-ID: 1018972
Dienstvertrag – Textbaustein Konkurrenzklausel
Der Dienstnehmer verpflichtet sich, für die Dauer eines Jahres nach Beendigung des Dienstverhältnisses keine Tätigkeit bei einem Unternehmen aufzunehmen, das mit dem Dienstgeber im Wettbewerb steht und bei dem die Tätigkeit der bisherigen Aufgabenstellung entspricht. Ferner verpflichtet sich der Dienstnehmer für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses, nicht auf Kunden seines früheren Arbeitgebers zuzugehen beziehungsweise diese abzuwerben.