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Dienstvertrag – Textbaustein Privatnutzung Internet und E-Mail am Arbeitsplatz
Variante 1: Verbot privater Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz ist die Nutzung von Internet und E-Mail des Arbeitgebers zu privaten Zwecken des Arbeitnehmers verboten. Der Arbeitnehmer darf den zur Verfügung gestellten Computer, das Internet, die Internetdienste und die E-Mail-Adresse ausschließlich zu dienstlichen Zwecken verwenden. Dieses Verbot der privaten Nutzung betrifft sowohl den Zeitraum während als auch außerhalb der Arbeitszeit.
Dem Arbeitnehmer ist es ausdrücklich untersagt, kostenpflichtige Websites und/oder Websites mit pornografischen oder politisch radikalem oder gewaltbetontem Inhalt aufzurufen oder zu verwenden.
Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, dass der Arbeitgeber dem Dienstnehmer eventuell zur Verfügung gestellte Computer im Rahmen der rechtlichen Vorschriften überwacht, insbesondere den E-Mail- und Internetverkehr.