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Dokument-ID: 1009646
Bonuszahlungen
Die Gewährung einer allfälligen Bonuszahlung für ein vergangenes Arbeitsjahr, die der Arbeitgeber zusätzlich zum monatlichen Gehalt an den Arbeitnehmer erbringt, ist freiwillig und erfolgt mit der Maßgabe, dass auch bei einer wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird.