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Dokument-ID: 1256564
2.5.4.3 Ablehnung von Arbeit
Zivilrechtliche Betrachtung
Der OGH hält hierzu fest, dass eine persönliche Abhängigkeit jedenfalls dann ausgeschlossen ist, wenn der Dienstnehmer ein generelles Recht hat, jederzeit Arbeit abzulehnen. Er hat dies im so genannten „Sprachlehrerfall“ entschieden.