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Dokument-ID: 1269060
6.8.2.1 All-in-Vertrag und Elternteilzeit: Was gilt für Gehalt und Überstunden?
Was gilt grundsätzlich für einen All-in-Vertrag während der Elternteilzeit?
Beim All-in-Gehalt gibt es normalerweise keinen fixen Entgeltbestandteil für Überstunden, das Gehalt soll einfach alle anfallenden Dienstleistungen abgelten. Durch das neue Transparenzgebot ist aber zumindest auszuweisen, welcher Gehaltsteil für die Abdeckung der Überstunden zur Verfügung steht.