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Dokument-ID: 1256773
4.3.1 Allgemeines und anspruchsberechtigte Personen
Die Bestimmungen des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (IESG) dienen zur Sicherung der Entgeltansprüche von Arbeitnehmern in der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Die Ansprüche der Arbeitnehmer werden aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) beglichen, welcher durch einen monatlichen Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Anteil des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung gespeist wird (§ 12 IESG, seit 2016 0,35 %).