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2.3 Angestellte und Arbeiter
Im österreichischen Arbeitsrecht wird (nach wie vor) zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden. Die Abgrenzung führt in der Praxis immer wieder zu Problemen und ist vor allem rechtspolitisch umstritten. Eine gesetzliche Definition findet sich lediglich für Angestellte, für Arbeiter fehlt diese immer noch. Pauschal kann eine Abgrenzung dahingehend stattfinden, als dass ein Angestellter vorwiegend kaufmännische Dienste, höhere nicht kaufmännische Dienste oder Kanzleiarbeiten erbringt. All jene, auf die das nicht zutrifft, sind als Arbeiter zu qualifizieren. Im Detail jedoch wie folgt.