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Dokument-ID: 1258386
7.2.3 Arbeitnehmerschutz und Arbeitskräfteüberlassung
2012 kam es zu einer Verstärkung dreier bestehender Informationspflichten bei Arbeitskräfteüberlassung und zur Verbesserung des ArbeitnehmerInnenschutzes für überlassene Arbeitskräfte durch Intensivierung der Koordination zwischen Überlasser- und Beschäftigerbetrieben. Diese finden sich in § 9 Abs 3 Z 1 und Z 2, § 9 Abs 3 Z 3 und § 9 Abs 4 ASchG.