© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1256575
2.6.4 Ausbildungskostenrückersatz
Unternehmen sind häufig bereit, ihren Mitarbeitern die Aus- und Weiterbildung zu bezahlen. Gem § 2d AVRAG können Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern eine Ausbildungskostenrückersatzklausel vereinbaren und die Ausbildungskosten zurückfordern, wenn diese das Unternehmen verlassen.