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Dokument-ID: 1258458
10.2.6 Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz
Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs wurde das bisherige System zur Einbeziehung überlassener Arbeitskräfte in das BSchEG neu ausgestaltet. Bislang erfolgte die Einbeziehung auf Basis der Zugehörigkeit zum Urlaubsbereich des BUAG. Dies führte dazu, dass Leiharbeitnehmer in Stuckateur- und Trockenausbaubetrieben dem BSchEG unterlagen, während Stammkräfte in diesen Betrieben ausgenommen blieben.