© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1256842
5.7.1 Besonders geschützte Dienstnehmer
Bei einvernehmlicher Lösung eines Lehrverhältnisses hat der Dienstnehmer eine Bestätigung des Arbeits- und Sozialgerichts bzw der Arbeiterkammer über die erfolgte Belehrung hinsichtlich des Bestandsschutzes beizubringen. Bei minderjährigen Lehrlingen ist außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.