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Dokument-ID: 1256598
2.7.3.3 Betriebsvereinbarungen und Betriebsübergang
Prinzipiell wird die Geltung von Betriebsvereinbarungen durch den Übergang des Betriebs auf einen anderen Betriebsinhaber nicht berührt (§ 31 Abs 4 ArbVG). Allerdings trifft dies nur auf den bloßen Betriebsinhaberwechsel zu, bei dem die Identität des Betriebs selbst unberührt bleibt. Bei Betriebsteilen, die rechtlich verselbstständigt werden, bleiben die Betriebsvereinbarungen ebenso unberührt (§ 31 Abs 5 ArbVG).