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2.5.4 Einzelfragen
Wie bereits in den vorherigen Kapiteln angesprochen, gibt es Aspekte, die das Vorliegen eines Dienstverhältnisses gänzlich ausschließen. Es handelt sich dabei einerseits um das Vorliegen eines Zielschuldverhältnisses und andererseits um das Fehlen der wirtschaftlichen Abhängigkeit. Starke Indizien für das Fehlen der wirtschaftlichen Abhängigkeit sind ein generelles Vertretungsrecht sowie das Recht der Ablehnung von Arbeit.