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10.2.1 Fachkräfteverordnung
Die Fachkräfteverordnung 2024 des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) legt für das Jahr 2024 Mangelberufe fest, in denen ausländische Fachkräfte gemäß § 12a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) zugelassen werden können, wenn der längerfristige Arbeitskräftebedarf im Inland nicht ausreichend gedeckt werden kann. Insgesamt wurden 110 Mangelberufe für eine Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet festgelegt. Davon sind 17 Berufe neu oder wieder als Mangelberufe qualifiziert. Gleichzeitig sind fünf Berufe im Vergleich zu 2023 von der bundesweiten Liste gestrichen worden, obwohl sie in einigen Bundesländern noch als Mangelberufe gelten, wie zum Beispiel Kellner.