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Neu Dokument-ID: 1258413

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.11 Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen

Ansprüche, wenn das Dienstverhältnis nicht begründet wurde oder der Dienstnehmer nicht aufgestiegen ist, sind binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen. Diese Frist beginnt mit der Ablehnung der Bewerbung oder Beförderung.

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