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Dokument-ID: 1256584
2.6.6.2 Funktion der Konkurrenzklausel
Mit einer Konkurrenzklausel sichert sich der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit nach Ende des Dienstverhältnisses im selben Erwerbszweig weder selbstständig noch unselbstständig tätig werden darf. Damit dient sie nicht nur dem Schutz des Arbeitgebers, sondern auch der Vermeidung von Interessenkonflikten, beispielsweise durch den Missbrauch von „Insiderwissen“.