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7.5 Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge (GPLB)
Hintergrund
Bis 31.12.2019 stellte die so genannte gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) die Kontrolle aller vom Dienstgeber abzuführenden lohnabhängigen Abgaben im Zuge eines einzigen Prüfungsvorganges dar. Sie umfasste eine Sozialversicherungsprüfung (Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen), Lohnsteuerprüfung (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) sowie Kommunalsteuerprüfung (Kommunalsteuer). Die GPLA wurde mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 per 01.01.2003 eingeführt. Durchgeführt wurde die GPLA entweder von Organen der Finanzämter oder der Gebietskrankenkassen. Dies wurde jedoch häufig kritisiert, da es trotz gemeinsamer Prüfungssoftware zu unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen bei den Prüfungen kam, welche für die einzelnen Arbeitgeber oft nicht nachvollziehbar waren. Organe der Krankenversicherungsträger, der Finanzämter, der Städte und Gemeinden prüften jeweils getrennt voneinander und zu verschiedenen Zeitpunkten die Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer und die Kommunalsteuer.