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Dokument-ID: 1258415
8.2.2 Gesetzliche Grundlagen
Unter dem Schlagwort „religiöse Symbole am Arbeitsplatz“ werden üblicherweise Bekleidungsvorschriften seitens des Arbeitgebers verstanden, die sich auf bestimmte oder alle Kleidungsstücke beziehen, die einer Religion zugeordnet werden. Bevor sich die Frage stellt, ob bestimmte Bekleidungsvorschriften diskriminierend und damit unrechtmäßig sind, muss geprüft werden, ob der Arbeitgeber im konkreten Fall überhaupt Bekleidungsvorschriften erlassen darf.