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2.4.2.5 GmbH-Geschäftsführer und leitende Angestellte
Als Fremdgeschäftsführer einer GmbH wird ein Geschäftsführer ohne maßgeblichen Gesellschaftsanteil bezeichnet. Dieser ist in der Regel auf Basis eines echten Dienstvertrages beschäftigt. Die Geschäftsführer sind somit in vielen Aspekten den „normalen“ Arbeitnehmern gleichgestellt. Bei den relevanten arbeitsrechtlichen Quellen ist daher immer zu prüfen, ob der verwendete Arbeitnehmerbegriff auch Geschäftsführer einschließt oder diese (ausdrücklich) vom Anwendungsbereich ausgenommen werden. Bei der Vertragsgestaltung sind die anwendbaren arbeitsrechtlichen Regelungen dann zu beachten.