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Dokument-ID: 1256583
2.6.6.1 Allgemeines
Die Konkurrenzklausel ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sich auf die Zeit nach dem Beschäftigungsverhältnis bezieht. Davon zu unterscheiden ist das gesetzliche Konkurrenzverbot, das sich auf die Zeit während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses bezieht. Beides sind so genannte Wettbewerbsverbote.