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Dokument-ID: 1258463
10.3.4 Mangelberufe für ausländische Fachkräfte im Jahr 2025
Gemäß § 13 Abs 1 des österreichischen Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) die Fachkräfteverordnung 2025 erlassen, um den längerfristigen Arbeitskräftebedarf in Branchen zu decken, für die keine ausreichende Inlandsversorgung nachgewiesen werden kann. Die Verordnung definiert bundesweite sowie regional spezifische Mangelberufe, in denen ausländische Fachkräfte beschäftigt werden dürfen. Sie trat am 01.01.2025 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2025.