© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1258426

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2.3 Mitarbeiterkontrolle

Die Einführung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen zur Kontrolle der Arbeitnehmer, sofern diese Maßnahmen die Menschenwürde berühren, bedürfen der notwendigen Mitbestimmung. Besteht im Unternehmen kein Betriebsrat, so können derartige Maßnahmen mit Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmers vereinbart werden. Zustimmungspflichtig ist nicht nur die Einführung der Kontrollmaßnahme, sondern auch deren weitere Anwendung. Kontrolle versteht sich hierbei als Erhebung von Tatsachen und deren Vergleich mit einem gewünschten Zustand. Maßnahmen und Systeme sind nur jene, die auf Dauer angelegt und objektiv geeignet sind, die Arbeitnehmer zu kontrollieren. Eine Absicht des Betriebsinhabers zur Kontrolle seiner Arbeitnehmer ist hierbei nicht nötig. Die Maßnahmen müssen zwar eine Dauerhaftigkeit haben, können jedoch auch Reaktionen auf akute Probleme darstellen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das aktuelle Arbeitsrecht in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop