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Dokument-ID: 1256843
5.7.2 Mitwirkung des Betriebsrates
Der Dienstnehmer kann vor der Vereinbarung über die einvernehmliche Auflösung die Beratung mit dem Betriebsrat verlangen. Ist dies nachweislich der Fall, kann innerhalb zweier Arbeitstage nach diesem Verlangen keine rechtswirksame Vereinbarung getroffen werden.