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Dokument-ID: 1257531
6.7 Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Arbeitnehmer haben in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeitern einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit. In Betrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern sind sie eine Vereinbarungsangelegenheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer. Seit 01.11.2023 besteht bei Ablehnung der Pflegekarenz bzw Pflegeteilzeit eine schriftliche Begründungspflicht für den Arbeitgeber.