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9.4.3 Pflichten des Arbeitgebers
Im Umkehrschluss zu Vorgesagtem trifft den Arbeitgeber eine Pflicht, die geforderten Informationen dem Arbeitnehmer bereitzustellen, wenn dieser Auskünfte darüber verlangt. Die wichtigste Pflicht des Arbeitgebers ist jedoch, die personenbezogenen Daten seiner Arbeitnehmer sicher zu verwahren. Der Arbeitgeber hat daher angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um die rechtmäßig verarbeiteten Daten vor unbefugten Zugriffen zu schützen. Elektronisch gespeicherte Daten sind darüber hinaus am Computer durch entsprechende Passwörter zu schützen, sodass nicht jedermann darauf zugreifen kann.