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5.2.3.2 Präsenz- und Zivildiener
Arbeitnehmer, die einen Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst absolvieren, genießen einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Er soll die vulnerable Situation der Arbeitnehmer schützen. Dieser besondere Bestandschutz ist im Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 (APSG) geregelt. Während der Präsenz- bzw Zivildienstzeit bleibt das Dienstverhältnis aufrecht; es ruht jedoch die Pflicht des Dienstgebers, Entgelt zu bezahlen, sowie die Pflicht des Dienstnehmers, Arbeitsleistung zu erbringen. Eine Kündigung, Entlassung oder einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses ist gem.APSG nur unter besonders erschwerten Bedingungen möglich.