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Dokument-ID: 1258411
8.1.9 Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
Die Rechtsfolgen (Geltendmachung, Verfahren und zuständige Organe), die sich bei einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes ergeben, sind sehr umfangreich und zT auch sehr kompliziert geregelt. So besteht für Gleichbehandlungsangelegenheiten eine Doppelgleisigkeit bei der Rechtsdurchsetzung: Betroffene können sich einerseits an die Arbeits- und Sozialgerichte wenden, andererseits die Gleichbehandlungskommission anrufen.