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4.2.2.3 Rechtslage in Österreich
Rechtsgrundlagen
Trotz vielfacher Forderungen • [Fußnote: So gab es bereits 2009 die parlamentarische Vorlage einer Bürgerinitiative zur Erreichung eines Anti-Mobbing-Gesetzes (Gesetzesantrag).] gibt es in Österreich bisher kein eigenes „Anti-Mobbing-Gesetz“. Es gibt keinen eigens gesetzlich definierten „Mobbing-Tatbestand“; seit Kurzem werden aber vermehrt Mobbingverbote in Gesetze aufgenommen. So haben etwa nach § 43a BDG Vorgesetzte und Mitarbeiter „einander mit Achtung zu begegnen und zu einem guten Funktionieren der dienstlichen Zusammenarbeit beizutragen“ sowie „im Umgang mit ihren Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verhaltensweisen oder das Schaffen von Arbeitsbedingungen zu unterlassen, die deren menschliche Würde verletzen oder dies bezwecken oder sonst diskriminierend sind“.