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1.1 Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass es aus einer Vielzahl von Rechtsquellen besteht, die sowohl einen unterschiedlichen Geltungsbereich besitzen, als auch in einem unterschiedlichen Rang zueinander stehen. Arbeitsrechtsbestimmungen finden sich sowohl im Zivil- als auch im öffentlichen Recht. Die Bestimmungen des Arbeitsrechts sind nicht in einem einzigen Gesetz normiert, sie liegen „verstreut“ über eine Vielzahl von Rechtsgebieten.