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Dokument-ID: 1257278
6.1.4.1 Regelungen durch Betriebsvereinbarungen
Um im Rahmen der Arbeitszeitnovelle 2007 dem Ziel der Vereinfachung des Arbeitsrechtes auch tatsächlich gerecht zu werden, wurde in Form einer Generalklausel eine grundsätzliche Ermächtigung des Kollektivvertrags, eine Delegierung seiner Regelungsbefugnisse an die Betriebsvereinbarung vorzunehmen, als neue Eingangsbestimmung in das Arbeitszeitgesetz eingefügt.