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6.2.2 Ruhezeiten
2021 sind in Österreich neue Regelungen für die Arbeitszeiterfassung in Kraft getreten.
Laut Gesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf circa 36 Stunden Ruhezeit während einer Kalenderwoche. Ausgenommen ist die Schichtarbeit, bei der sich die Ruhezeit dann auf 24 Stunden verkürzt, in einem Durchrechnungszeitraum von vier Wochen aber dennoch 36 Stunden aufweisen muss. In der Regel fällt der gesamte Sonntag in diese Ruhezeit. Lediglich unter bestimmten Umständen kann die Wochenendruhe, die normalerweise ab spätestens Samstag 13 Uhr beginnen muss, auf einen Tag unter der Woche umgelegt werden. Hier spricht man dann von der so genannten Ersatzruhe.