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Dokument-ID: 1258418
8.2.5 Schlussfolgerungen
Darf der Arbeitgeber das Tragen des muslimischen Kopftuches während der Arbeitszeit verbieten?
Die notwendige Vorfrage lautet, ob der Arbeitgeber überhaupt Bekleidungsvorschriften erlassen darf. Bei Kundenkontakt oder Notwendigkeit iZm Arbeitnehmerschutz darf der Arbeitgeber grundsätzlich Vorgaben betreffend das äußerliche Erscheinungsbild der Mitarbeiter treffen. Es ist jeweils nach der Art der geschuldeten Leistung zu fragen und dann zu prüfen, ob das Erscheinungsbild für die Art der Leistung eine Rolle spielt.