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Dokument-ID: 1256860
5.9.7 Solidaritätsprämienmodell
Beim Solidaritätsprämienmodell kommt es wie bei der Kurzarbeit zu einer Herabsetzung der Arbeitszeit – aber bei gleichzeitiger Einstellung von Ersatzarbeitskräften: Dabei reduzieren mehrere Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit zugunsten Arbeitsloser um jeweils maximal bis zu 50 % und bekommen dafür einen Lohnausgleich, den der Arbeitgeber unter Einhaltung der Voraussetzungen laut § 37a AMSG als Förderung beim AMS erhalten kann.