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Dokument-ID: 1256615
2.9.6 Sozialversicherung
Grundsätzlich gilt sowohl im internationalen als auch im österreichischen Sozialversicherungsrecht das Territorialitätsprinzip, sodass Arbeitnehmer ganz allgemein dem Sozialversicherungsrecht des Staates unterliegen, in dem sie beschäftigt sind. Dazu besteht aber eine Vielzahl von Ausnahmen.