© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1256069

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.1 Stellenausschreibung

In § 9 Abs 1 Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) ist das Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung verankert. Demnach darf ein Arbeitgeber weder öffentlich noch innerhalb des Betriebs (Unternehmens) nur für Männer oder nur für Frauen ausschreiben oder durch Dritte ausschreiben lassen. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen. Davon ausgenommen sind nur Stellen, bei denen ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ist. Die Einschränkung auf einen Mann als Herrenmodenverkäufer, der die angebotene Ware selbst trägt, wurde vom OGH als zulässig erachtet (OGH 9 ObA 318/99 a).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das aktuelle Arbeitsrecht in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop