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Dokument-ID: 1255817
1.2 Stufenbau der Rechtsordnung
Die unter 1.1 genannten Rechtsquellen des Arbeitsrechts haben einen gewissen „Rang“ und stehen zueinander in einem Bezugsverhältnis. Dieses Bezugsverhältnis ist primär abhängig vom Zustandekommen der jeweiligen Rechtsquelle/Norm, denn Rechtsquellen leiten sich zumeist aus anderen (höherrangigen) ab: So können Verordnungen etwa nur auf der Grundlage von Gesetzen erlassen werden etc