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Dokument-ID: 1256581
2.6.5.6 Teilzeitbeschäftigte
Das Arbeitszeitgesetz spricht von einer Verteilung der Normalarbeitszeit auf vier Tage und lässt Teilzeitbeschäftigte unerwähnt. Dennoch ist dieses Arbeitszeitmodell auch auf Teilzeitbeschäftigte anwendbar. In diesem Fall kann die Normalarbeitszeit auf weniger als vier Tage verteilt werden. Voraussetzung ist dem Normzweck entsprechend, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Zehn-Stunden-Tag einen zusätzlichen Arbeitstag erspart.