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Dokument-ID: 1256630
2.12.1 Telearbeitsgesetz
Von 2021 bis 2024 regelte das Homeoffice-Gesetz sämtliche Belange zum Homeoffice. Seit 01.01.2025 ersetzt das Telearbeitsgesetz (TelearbG) das bisherige Homeoffice-Gesetz. Unter anderem wurde das Wort „Homeoffice“ in den allermeisten gesetzlichen Bestimmungen durch den Begriff „Telearbeit“ ersetzt. Die bisherigen Regelungen wurden vom reinen Homeoffice auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung ausgeweitet. Auch Anpassungen im Bereich der Unfallversicherung wurden vorgenommen.