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Dokument-ID: 1256834
5.5.2.2 Ungebührliches Schmälern oder Vorenthalten des Entgelts und Verletzung sonstiger Vertragsbestimmungen
Schmälern/Vorenthalten des Entgelts
Für die Praxis besonders relevant ist der Austrittsgrund der ungebührlichen Schmälerung und des Vorenthaltens des Entgelts gem § 26 Z 2 Fall 1 AngG. Einem Arbeitnehmer wird ein solcher Austrittsgrund dann zuerkannt, wenn der Arbeitgeber das ihm zustehende Entgelt ungebührlich schmälert oder vorenthält.