© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1257288

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1.5.3 Vergütung von Überstunden

Zu beachten ist, dass eine Vergütungspflicht für erbrachte Überstunden nur dann besteht, wenn sich der Arbeitgeber mit ihrer Leistung auch einverstanden erklärt hat: Dies kann ausdrücklich erfolgen, etwa indem er sie ausdrücklich anordnet. Werden Überstunden hingegen bloß geduldet (aber entgegengenommen), ist von einer schlüssigen Anordnung auszugehen. Eine solche schlüssige Anordnung von Überstunden ist bereits dann anzunehmen, wenn der Arbeitgeber Arbeiten verlangt, die vom Arbeitnehmer nicht in der festgelegten Normalarbeitszeit erbracht werden können. Der Arbeitnehmer hat auch bei geleisteten Überstunden, die „bloß“ schlüssig angeordnet wurden, Anspruch auf volle Überstundenvergütung.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Das aktuelle Arbeitsrecht in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop