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Dokument-ID: 1258432
9.3.4.1 Zu berücksichtigende Aspekte
Mitbestimmungspflicht wird eher dort vorliegen, wo die Mitarbeiterbeurteilung auf künftige Personalmaßnahmen bezogen ist. Vor allem wird die Belegschaftsvertretung dort zustimmen müssen, wo die Absicht des Arbeitgebers, Arbeitnehmer herauszufiltern, deren Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden sollen, erkennbar ist.