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Dokument-ID: 1280706
10.5.1 Sachbezug für E-Firmenautos: Geplante Neuerung für 2027
Derzeitige Regelung für E-Firmenautos
Derzeit gilt, dass für Elektrofahrzeuge, Elektrofahrräder, E-Scooter uä mit einem CO2-Ausstoß von 0 g/km kein Sachbezug hinzuzurechnen ist. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für Hybridfahrzeuge und E-Fahrzeuge mit einem Reichweitenverlängerer.