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Dokument-ID: 987458
2.1.4 Anwendung eines Kollektivvertrags
Definition
Welcher Kollektivvertrag auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, hängt davon ab, welchem Arbeitgeberverband der Arbeitgeber angehört. Ohne Bedeutung ist hingegen, ob der Arbeitnehmer der am Kollektivvertragsabschluss beteiligten Gewerkschaft angehört.