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Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.4 Anwendung eines Kollektivvertrags

Definition

Welcher Kollektivvertrag auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, hängt davon ab, welchem Arbeitgeberverband der Arbeitgeber angehört. Ohne Bedeutung ist hingegen, ob der Arbeitnehmer der am Kollektivvertragsabschluss beteiligten Gewerkschaft angehört.

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