© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1128068
2.6.7 Arbeitgeberdarlehen, Gehaltsvorschüsse
Definitionen
Unter einem Gehaltsvorschuss versteht man die Auszahlung von nicht fälligem Entgelt, während ein Arbeitgeberdarlehen unabhängig von einem Entgeltanspruch gewährt wird. Hier „borgt“ der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Geld, das dieser entsprechend der Vereinbarung – zumeist in Raten – zurückzuzahlen hat.