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Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.6 Arbeitspflicht und Tätigkeitsbereich

Definition

§ 1153 ABGB normiert, sofern nichts anderes vereinbart wurde, dass die Dienste in eigener Person zu leisten sind. Der Arbeitnehmer schuldet demnach seine höchstpersönliche Arbeitskraft.

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