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Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Aufrechnung im aufrechten Dienstverhältnis

Rechtsgeschäftliche Verfügungen über unpfändbare Forderungen (Existenzminimum) sind rechtlich unwirksam. Damit soll dem Arbeitnehmer ein Mindesteinkommen garantiert werden. Die Aufrechnung gegen unpfändbare Forderungen ist nur zur Einbringung eines Vorschusses oder einer im rechtlichen Zusammenhang stehenden Gegenforderung zulässig (§ 293 Abs 3 EO).

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