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Dokument-ID: 251891
1 Ausstellung eines Dienstzeugnisses
Anspruch auf Dienstzeugnis
Jeder Dienstnehmer hat Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Der Dienstgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Dienstnehmer auf sein Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen. Dieses ist gebührenfrei.