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Severin Hammer - Sabine Barbach - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.1 Beginn des Dienstverhältnisses

Definition

Unter Beginn des Dienstverhältnisses versteht man den tatsächlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses.

Dieser ist vor allem auch mit dem Beginn der gegenseitigen Rechte und Pflichten verbunden. Es empfiehlt sich daher den Beginn des Arbeitsverhältnisses genau zu fixieren. Der Beginn des Arbeitsverhältnisses hat zudem im Dienstzettel angegeben zu werden.

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